Mobbing und Kinderrechte
Kinder sollen es gut haben! Das ist das Wichtigste auf der ganzen Welt. Darum hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen (UN), am 20. November 1989, eine Vereinbarung über die Kinderrechte beschlossen. Dieser Vertrag wird Kinderrechtskonvention genannt und besteht aus einzelnen Regeln, welche wiederum Artikel heißen. In Deutschland gelten diese Regeln seit dem 5. April 1992. Inzwischen haben mehr als 190 Staaten die Kinderrechtskonvention unterzeichnet.
Was sagt die Kinderrechtskonvention zu Mobbing?
Kinder haben ein Recht darauf, ohne Gewalt groß zu werden (Artikel 19). Mobbing ist eine Form psychischer und oft auch physischer, das heißt körperlicher Gewalt. Aus diesem Grund ist Mobbing verboten! Es muss also alles getan werden, um Mobbing zu verhindern und zu bekämpfen.
Dass Kinder ein Recht darauf haben, ohne Mobbing groß zu werden, belegen zahlreiche Kinderrechte, die in der Kinderrechtskonvention formuliert sind. Dort heißt es:
Kinderrechte und Mobbing
Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Kein Kind darf benachteiligt werden. (Artikel 2)
Kein Kind darf geschlagen oder auf eine andere Weise schlecht behandelt werden. Kinder haben ein Recht darauf, in einem Umfeld, in dem sie sich wohl fühlen und ihre Fähigkeiten entfalten können, aufzuwachsen. (Artikel 19)
Kinder haben ein Recht auf eine eigene Meinung. Die Erwachsenen müssen ihnen zuhören und sie ernst nehmen. (Artikel 29)
Alle Kinder haben das Recht zu denken, was sie wollen.
Erwachsene, die Verantwortung für Kinder übernehmen, müssen sich für das Wohl Kinder einsetzen. (Artikel 36)
Flüchtlingskinder haben ein Recht auf Hilfe und Schutz. Sie haben das Recht, ihre Sprache zu sprechen und ihre Religion auszuüben. (Artikel 22)
Behinderte Kinder haben ein Recht auf Integration. Es muss ihnen die Möglichkeit gewährt werden, mit Nichtbehinderten zusammen zu sein. (Artikel 23)
Jedes Kind hat ein Recht auf kostenlose Bildung. Das heißt, dass es in die Schule gehen darf. (Artikel 28)